Kosten
Anwaltliche Interessenvertretung kostet Geld. Nur wenn wir uns ausreichend Zeit für Sie und Ihre Angelegenheiten nehmen und uns voll auf die Mandatsbearbeitung konzentrieren können, ist eine umfassende und erfolgreiche Beratung und Vertretung möglich.
Erstberatung
Wünschen Sie eine ausführliche und individuelle Beratung, bieten wir Ihnen zunächst eine Erstberatung an. Für die Erstberatung berechnen wir 200,00 Euro (inkl. MwSt). Da wir uns bereits für die Einarbeitung in Ihre Unterlagen Zeit nehmen, sind diese Kosten als Vorschuss zu zahlen. Sollte sich bereits im Vorfeld der Beratung zeigen, dass diese außergewöhnlich aufwändig ist, behalten wir uns die Vereinbarung eines höheren Honorars vor. Sie erhalten eine Rechnung, die vor der Beratung zu begleichen ist. Alternativ können Sie den Betrag auch in bar oder per ec-Karte vor Ort bezahlen. Die Erstberatung kann persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder digital stattfinden.
Im ersten Beratungsgespräch klären wir Sie selbstverständlich über die auf Sie zukommenden Kosten auf. Die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich gesetzlich geregelt, kann aber auch individuell vereinbart werden. Sie unterscheidet sich in den verschiedenen Rechtsgebieten stark.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kommt eine Kostenübernahme in Frage. Es gibt für Menschen mit geringem Einkommen verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen.
Vergütungsvereinbarung
Manche Fälle sind so umfangreich, dass die gesetzlichen Gebühren nicht ausreichen, um den Aufwand und unsere Kosten zu decken. Als Alternative zu den gesetzlichen Gebühren kommt eine Vergütungsvereinbarung (“Honorarvereinbarung”) in Frage. Die häufigsten Varianten sind die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars. So können wir Ihnen auch in umfangreicheren Fällen immer die notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen. Sollte der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung notwendig sein, besprechen wir dies frühzeitig mit Ihnen.
Rechtsschutzversicherung
Beachten Sie, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten der Strafverteidigung und des gesamten Strafverfahrens, aber auch der Vertretung im Migrationsrecht leider nicht übernehmen. Sie sollten daher zunächst prüfen, ob Ihre Versicherung auch bei Ihrem konkreten Anliegen greift. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie einen sogenannten erweiterten Strafrechtsschutz oder andere Zusatzpakete vereinbart haben.
In jedem Fall ist aber eine schriftliche Deckungszusage der Versicherung notwendig. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Unterstützung bei geringen Einkommen
Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte überprüfen Sie zunächst selber die Voraussetzungen und holen Sie sich vor dem ersten Beratungsgespräch bei dem Amtsgericht Ihres Bezirks einen sog. Beratungshilfeschein. Zusätzlich erheben wir für die Beratung eine Gebühr von 15,00 Euro (RVG VV 2500). Bei der Beantragung des Beratungshilfescheins können wir Ihnen leider nicht behilflich sein.
Für eine Vertretung vor Gericht haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen:
Bei Fragen zu den Formularen wenden Sie sich bitte an eine der aufgelisteten Beratungsstellen.
Beratungsstellen
→ Nachbarschaftsheim Neukölln
Beratungsangebot für Zugewanderte aus Südosteuropa
→ Amaroforo e.V.
Beratungsangebot auf Bulgarisch, Romanes und Rumänisch
→ Kulturen im Kiez e.V.
Sozialberatung für neuzugewanderte Familien aus der Europäischen Union
Sozialberatung Friedrichshain-Kreuzberg, Stadtteilbüro Friedrichshain, Warschauer Str. 23, 10243 Berlin-Friedrichshain, sb-fhain@gmx.de - Dienstag und Donnerstag: 13-17 Uhr
→ KuB, Kontakt- und Beratungsstelle
für Flüchtlinge und Migrant_innen e. V.
Beratung bei Fragen zum Asylrecht und zum Aufenthaltsrecht, Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemen
→ Weitere Adressen der Flüchtlingsberatung in Berlin (PDF)
→ Medibüro
Vermittlung anonymer und kostenloser medizinischer Behandlung unabhängig vom Aufenthaltsstatus
→ Ermittlungsausschuss Berlin
Rechtshilfegruppe zu Repression rund um linkspolitische Aktionen, Sprechstunde Dienstags von 20-22 Uhr
Kontakt 030 23 56 44 36