Dr. Lukas Theune
Fachanwalt für Strafrecht
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und dem Referendariat in Berlin und Hamburg arbeitet Dr. Lukas Theune seit 2015 als Rechtsanwalt; seit 2018 ist er zugleich Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (rav.de) und seit 2019 Fachanwalt für Strafrecht.
Seine Promotion im Strafprozessrecht – Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren – wurde von Prof. Singelnstein betreut. Lukas publiziert im Straf- und Strafprozessrecht. Er ist Redakteur der Zeitschrift Kritische Justiz, wo er gemeinsam mit Rain Anna Gilsbach, Rain Henriette Scharnhorst, RA Benjamin Hersch und RA Julius Becker die Praxisrubrik verantwortet. Gemeinsam mit Rain Fenna Busmann und RA Hannes Honecker leitet er zudem den Fachanwält*innenlehrgang Strafverteidigung des RAV, wo junge Kolleg*innen zu Fachanwält*innen ausgebildet werden.
Neben dem Strafrecht ist Lukas auch im Polizei- und Versammlungsrecht tätig.
Er berät auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
Rechtsgebiete:
- Strafverteidigung
- Polizei- und Versammlungsrecht
Mitgliedschaften:
- → Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
- → Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.
- → Rote Hilfe e.V.
- Green Legal Impact e.V.
- → Lawyers for future e.V.
- Wir Packens An e.V.
Publikationen (Auswahl): :
- Das Verbreiten von Propagandamitteln von auf der »EU-Terrorliste« geführten Organisationen: Verfassungswidrigkeit des § 86 Abs. 2 StGB, StV 6/2024, 416
- Der terroristische Angriff der Hamas auf Israel, die Union und das Strafrecht, StV 2/2024, I
- Kritik der Berliner Sonderabteilung für Armutsbestrafung – Neues Deutschland, 08.04.2024
- Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren, StV 5/2020, 321
- Die PKK als Konflikpartei in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt: Beschluss des Kassationshofes in Belgien bestätigt Entscheidung des Brüsseler Berufungsgerichtshofes, KJ, 3/2020, 394
- Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren