Einar Aufurth
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Einar Aufurth ist in Berlin seit 2015 als Strafverteidiger sowie im Bereich des Sozialrechts tätig. Im Strafrecht verteidigt er insbesondere auch in jugendstrafrechtlichen Verfahren. Im Sozialrecht vertritt er schwerpunktmäßig Mandant*innen, die existenzsichernde Leistungen begehren (SGB II – Hartz 4 und SGB XII – Sozialhilfe).
Seine Ausbildung hat Rechtsanwalt Einar Aufurth an der Freien Universität Berlin und an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne mit anschließendem Referendariat am Kammergericht Berlin absolviert. Sein besonderes Interesse galt dabei dem Strafverfahren, dem Strafvollzug sowie der Kriminologie.
Er spricht Englisch und Französisch.