Strafrecht
Als Strafverteidiger*innen vertreten wir Sie in allen Stadien eines Strafverfahrens. Falls Sie eine Vorladung von der Polizei oder bereits eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.
Schwerpunkt: politische Verfahren
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Strafrecht liegt auf politischen Verfahren, beispielsweise bei Vorwürfen wie Landfriedensbruch oder Verfahren nach §§ 129a, 129b StGB.
Weitere Themenfelder
Ebenso verteidigen wir aber auch beispielsweise im:
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Vermögensstrafrecht
- bei Diebstahl oder Raub
- Körperverletzungsdelikte
Bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt (z.B. Vergewaltigung) oder rassistischen und rechten Motiven übernehmen wir keine Mandate. In solchen Fällen unterstützen wir die Betroffenen in der Nebenklage.
Beratung: wann einen Termin vereinbaren?
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, setzen wir uns in allen Verfahrenslagen engagiert für Ihre Rechte ein. Generell gilt hier: Je früher Sie sich anwaltlichen Rat holen, desto besser. Nicht nur wenn Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Untersuchungshaft drohen oder bereits stattfinden, können im Ermittlungsverfahren entscheidende Weichen gestellt werden. Zögern Sie daher nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Anwält*innen
→ RA Aufurth
→ RAin Kaufmann
→ RA Ohle
→ RA Theune
Kontakt 030 23 56 44 36
Brief mit gelbem Umschlag: reagieren Sie zügig!
Achtung: Briefe, die Sie in einem gelben Umschlag erhalten, lösen eine Frist aus. Wenn Sie sich um solche Briefe zu spät kümmern, wird beispielsweise ein Strafbefehl rechtskräftig. Bitte melden Sie sich daher sofort bei uns!