Sozialrecht
Im Sozialrecht beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei allen Problemen auf dem Gebiet des SGB II (existenzsichernde Leistungen durch das Jobcenter, „Hartz IV“). Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage des Zugangs von Ausländer*innen zu Sozialleistungen.
Verwaltungsverfahren
Wir beraten und vertreten Sie umfassend sowohl im Verwaltungsverfahren (insbesondere Widerspruchsverfahren) als auch vor Gericht. In dringenden Fällen führen wir für Sie ein gerichtliches Eilverfahren. Im Regelfall stellen wir jedoch keine Anträge für Sie und wir können auch nicht beim Ausfüllen von Formularen und Unterlagen helfen. Hierfür gibt es – insbesondere auch wenn sie kein Deutsch sprechen – zahlreiche Beratungsstellen, mit denen wir teilweise eng kooperieren (→ Adressliste Beratungsstellen).
Weitere Themenfelder
Unsere weiteren Themen im Sozialrecht sind u.a.:
- Wohngeld nach dem WoGG
- Ausbildungsförderung nach dem BAföG
- Krankenkassenrecht (SGB V)
- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
Das erste Beratungsgespräch
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und bringen Sie zum Beratungsgespräch unbedingt sämtliche Bescheide und sonstige wichtige Unterlagen mit (im Regelfall: Kontoauszüge, Mietvertrag, Einkommensnachweise). Falls Sie ein geringes Einkommen haben, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf → Beratungshilfe. Bitte überprüfen Sie zunächst selber die Voraussetzungen und holen Sie sich vor dem ersten Beratungsgespräch bei dem Amtsgericht Ihres Bezirks einen sog. Beratungshilfeschein. Zusätzlich erheben wir für die Beratung die gesetzliche Gebühr von 15,00 Euro.
Anwält*innen → RAin Übach
Kontakt 030 23 56 44 36