Migrationsrecht
Es gibt viele Gründe für Migration. Wir vertreten Sie gerne im Asyl- und Aufenthaltsrecht und helfen Ihnen auf dem oft komplizierten Weg zum Bleiberecht in Deutschland.
Asylrecht
Wenn Sie nach Deutschland kommen, weil Sie in Ihrem Herkunftsland nicht mehr bleiben können, können Sie einen Asylantrag stellen. Wir vertreten Sie im Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und begleiten Sie durch alle Stadien des Verfahrens. Eine frühe anwaltliche Vertretung ist sinnvoll, da das Verfahren kompliziert ist und leicht Fehler passieren können. Vor allem sollten Sie gut auf die Anhörung (Interview) vorbereitet sein, die für Ihren Antrag entscheidend ist. Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, vertreten wir Sie im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Aufenthaltsrecht
Im Aufenthaltsrecht geht es darum, sich (legal) in Deutschland aufhalten zu können. Hierfür gibt es sehr viele verschiedene Gründe, zum Beispiel Familie, Ausbildung oder Studium, Berufstätigkeit oder persönliche Gründe, aus denen Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können oder wollen. Wir beraten Sie umfassend, welche Möglichkeiten es in Ihrer konkreten Situation gibt. Oft ist eine Beratung schon vor dem ersten Kontakt mit der Ausländerbehörde sehr sinnvoll. Aber auch, wenn es schon Probleme mit der Ausländerbehörde gibt, suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Wenn Sie schon eine Aufenthaltserlaubnis haben, können wir die Möglichkeiten der Verlängerung oder dauerhafte Aufenthalte besprechen. Sollte ein Antrag abgelehnt worden sein, führen wir für Sie das notwendige Klageverfahren durch.
Allgemeine Hinweise zur Vertretung im Asyl-/Aufenthaltsrecht:
Bitte bewahren Sie alle Briefe, die Sie von Behörden, Gerichten oder andere Stellen bekommen haben, gut auf! Sollten Sie Briefe in einem gelben Umschlag bekommen, behalten Sie auch den Umschlag. Meistens läuft ab dem Tag, an dem Sie den Brief erhalten haben, eine Frist. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, was Sie in der Frist erledigen müssen.
Bitte vereinbaren Sie für neue Anfragen in jedem Fall einen Termin!
Falls Sie nicht gut Deutsch oder Englisch sprechen können, bringen Sie bitte eine*n Sprachmittler*in mit. Falls niemand übersetzen kann, helfen wir bei der Vermittlung.
Im Regelfall stellen wir keine Anträge für Sie und wir können auch nicht beim Ausfüllen von Formularen und Unterlagen helfen. Hierfür gibt es – insbesondere auch wenn sie kein Deutsch sprechen – zahlreiche Beratungsstellen, mit denen wir teilweise eng kooperieren:
→ Adressliste Beratungsstellen
Anwält*innen → RAin Lüth → RAin Frieding → RA Ohle
Kontakt 030 23 56 44 36